Familien und Erbrecht |
Rechtsberatung bei folgenden Streitigkeiten: Scheidung, Aufhebung der Ehe, Unterhalt für Kinder und Ehegatten, die Aufteilung des Vermögens die während der Dauer der Ehe erworben wurde, die Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft, Vertretung im Verfahren zur Entziehung der elterlichen Rechte, Verfahren zur Entziehung der Geschäftsfähigkeit und der Anordnung einer Vormundschaft.
Rechtsberatung im Bereich des Erbrechts: Anwendung auf Nachlassverfahren / Nachlassanhörungen, die Vertretung im Nachlassverfahren in Anwesenheit des Mandanten oder auf Grund der Vollmacht in Abwesenheit des Mandanten. |